ArbeitnehmerInnenschutz: Neue EU-Grenzwerte für krebserzeugende Arbeitsstoffe
Am 31. Jänner wurde die Richtlinie 2019/130/EU im Amtsblatt der EU veröffentlicht, mit der die Liste der Grenzwerte für bestimmte krebserzeugende Arbeitsstoffe erweitert wird. Dabei handelt es sich um Grenzwerte für Dichlorethen, Trichlorethen, Dibromethen, MDA (4,4´-Methylendianilin) und Epichlorhydrin. Die größte Zahl an ArbeitnehmerInnen dürfte aber der neue Grenzwert für Dieselabgase betreffen. Sind etwa EU-weit 3,6 Millionen ArbeitnehmerInnen beruflich diesen krebserzeugenden Abgasen ausgesetzt sind, etwa in der Logistik und in KFZ-Werkstätten. Es wird geschätzt, dass durch Einhaltung des Grenzwerts in der EU etwa 6000 Fälle von Lungenkrebs verhindert werden können. Dass bei den Grenzwerten für Karzinogene am Arbeitsplatz in den letzten Jahren Fortschritte erzielt wurden, ist der scheidenden Kommissarin Marianne Thyssen zu danken. Der Grenzwert für Dieselabgase freilich wurde über Initiative des Europäischen Parlaments in die Richtlinie aufgenommen.