Schmutzig: Beugehaft für Söder?

Im Zwangsvollstreckungsverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bayerische Staatsregierung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) im November 2018 entschieden, die Frage der Zulässigkeit einer Zwangshaft gegenüber den für den Luftreinhalteplan München verantwortlichen Amtsträgern dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen. Grund ist die Weigerung der Bayerischen Staatsregierung, das bereits seit 2014 rechtskräftige Urteil für „Saubere Luft“ in München umzusetzen und Diesel-Fahrverbote in den Luftreinhalteplan aufzunehmen. Das Ersuchen des BayVGH markiert einen neuen Tiefpunkt der Rechtsentwicklung, wo das Selbstverständnis, dass Behörden gerichtlichen Anordnungen, gegen die keine Rechtsmittel mehr bestehen, selbstverständlich Folge leisten, offenbar nicht mehr gilt. Denn auch die vom BayVGH verhängten Zwangsgelder haben nicht zum gewünschten Erfolg geführt (www.duh.de).