Fuhrparks in Städten und Kommunen: EU-Quoten für saubere Fahrzeuge
Bei öffentlichen Dienstleistungsaufträgen und Beschaffungen müssen ab dem Jahr 2025 verpflichtende Mindestquoten an sauberen Straßenfahrzeugen eingehalten werden. Diese Quote wird für jeden EU-Staat festgelegt und im Jahr 2030 nochmals erhöht. Darauf haben sich EP und Rat bei der sogenannten „Clean Vehicles Directive“ (Richtlinie zur Beschaffung emissionsfreier Straßenfahrzeuge) am 9. Februar 2019 geeinigt. Demnach müssen öffentliche Gebietskörperschaften und Unternehmen in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr, Abfall und Post diese Mindestanteile einhalten. Die Quote für Österreich muss auf Bundesebene erfüllt werden und beträgt im Jahr 2025 bei Pkw 38,5 %, bei Lkw 10%, und bei Bussen 45%. Sie erhöht sich im Jahr 2030 bei Lkw auf 15% und bei Bussen auf 65%. „Sauber“ im Sinne dieser Richtlinie sind Pkw mit weniger als 50 gr CO2 pro Kilometer und Lkw und Busse, wenn sie „emissionsfrei“ von Elektrizität und Wasserstoff bzw. „emissionsarm“ mit Erdgas (Methan / LNG / CNG), biologischen, synthetischen und paraffinischen Brennstoffe sowie LPG angetrieben sind. Die Hälfte des Zielsbei Bussen und Lkw muss aber emissionsfrei erfüllt werden. Ausgenommen sind Sonderfahrzeuge (z.B. Schneepflug), bestehende Dienstleistungsverträge sowie Verträge und Auftragsvergaben, die spätestens 24 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie eingeleitet wurden.