Vor 30 Jahren: EU-Bahnliberalisierung
„Ziel der Eisenbahn-Politik der EG ist es, ab 1993 eine rein betriebswirtschaftliche Führung der Bahnen bei gleichzeitigem Abbau der staatlichen Förderungen […] zu erreichen. […] Ein volkswirtschaftlicher und umweltpolitischer Nutzen wird kaum anerkannt. […] Hinzu kommt, dass auf Grund der vorgesehenen Liberalisierungsmaßnahmen in der EG die Eisenbahnen sowohl im Personenverkehr als auch im Güterverkehr einem verstärkten Konkurrenzdruck ausgesetzt werden. Eine Anpassung der österreichischen Regelungen im Lkw-Bereich (Kontingente, Abmessungen und fahrzeugtechnische Normen usw.) würde die Wettbewerbssituation der Bahnen weiter verschlechtern. Subventionstarife sind in den EG-Regelungen nur sehr eingeschränkt vorgesehen […]. EG-interne Pläne sehen vor, dass hinsichtlich der Infrastrukturkosten Wettbewerbsneutralität zwischen den einzelnen Verkehrsträgern bestehen soll.“