Neuer Entwurf: Standortentwicklungsgesetz
Ende November hat die Bundesregierung dem Parlament ihre Regierungsvorlage für ein Standortentwicklungsgesetz übermittelt. Der Entwurf hat wiederum heftige mediale Reaktionen ausgelöst. Was im Sommer so erregt hat, ist aber nicht mehr enthalten. Weder finden sich ein Genehmigungsautomatismus noch die drastischen Rechtsmittelbeschränkungen. Auch von einer Abschwächung des Umweltschutzstandards ist nicht mehr die Rede.
Der Entwurf lässt dadurch aufhorchen, dass Betreiber in Zukunft den Übergang der Zuständigkeit auf das Bundesverwaltungsgericht beantragen können, wenn die erste Instanz nicht binnen 18 Monaten entschieden hat und zwar egal, warum. Damit kann faktisch die erste Instanz übersprungen werden. Beschwerden gegen Entscheide des BVwG sind bekanntermaßen sehr eingeschränkt möglich. Die Zuerkennung des öffentlichen Interesses erfolgt nur mehr alleine auf Antrag des Betreibers. Das kann missbraucht werden und dürfte u.a. der UVP-Richtlinie widersprechen. Allerdings dürfte die neue Option mehr Risken als Chancen aus Betreibersicht bergen und könnte das Gesetz zu einem Papiertiger machen.