Bedingungen: Mobilitätspaket der EU – Teil 1
Die EU-Kommission hat am 31. Mai ein sogenanntes „Mobilitätspaket“ veröffentlicht, mit dem ein Update mehrerer Richtlinien und Verordnungen im Straßentransportbereich vorgestellt wird. Unter den Vorschlägen zu den Sozialvorschriften gibt es einige Lichtblicke, aber auch Tiefschläge im Kampf gegen Sozialdumping: Das nunmehr ausdrückliche Verbot, die Wochenendruhe von 45 Stunden im Lkw verbringen zu dürfen, sowie die Verpflichtung der Unternehmen, für eine angemessene Übernachtungsmöglichkeit und eine regelmäßige Rückkehr der LenkerInnen nach mindestens drei Wochen nach Hause zu sorgen, tragen sicherlich zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Fahrpersonals bei. Dagegen ist die Anwendung der Entsende RL erst ab dem dritten Tag (= der jeweils günstigeren nationalen Mindestlöhne und Urlaubsvorschriften) für FahrerInnen im internationalen Verkehr inakzeptabel. Das gilt auch für die neue Möglichkeit, dass BeifahrerInnen ihre Lenkunterbrechung im fahrenden Fahrzeug verbringen dürfen und für zusätzliche Ausnahmen bei den Lenk- und Ruhezeiten für Bus- und Lkw-LenkerInnen.