EU-Parlament : Gegen Patente auf Pflanzen

Die Abgeordneten fordern die EU-Kommission auf, den Geltungsbereich der entsprechenden EU-Vorschriften „dringend klarzustellen“, insbesondere hinsichtlich der Biopatente-Richtlinie. Erzeugnisse, die im Wesentlichen durch biologische Verfahren gewonnen wurden, z.B. Pflanzen, Saatgut, arteigene Merkmale und Gene, sollten nicht patentiert werden dürfen. Hintergrund ist, dass die große Beschwerdekammer des EU-Patentamts (EPA) am 25. März 2015 mit ihren Entscheidungen zur Tomate (G0002/12) und zum Brokkoli (G0002/13) festgelegt hat, dass grundsätzlich biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen, wie die Kreuzung, nicht EU-weit patentierbar sind, wohl aber daraus entstandene Pflanzen oder Pflanzenmaterialien, wie z.B. Früchte. Diese EPA-Entscheidung ist eine sehr enge Auslegung bestehender EU-Gesetze. Das EU-Parlament hatte bereits in seiner Entschließung vom 10. Mai 2012 vom EPA verlangt, alle Erzeugnisse aus konventioneller Zucht und alle herkömmlichen Zuchtverfahren von der Patentierbarkeit auszuschließen.