Glyphosat: Entscheidung vertagt
Die Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln müssen EU-weit zugelassen sein, die Zulassung muss regelmäßig erneuert werden. Derzeit läuft das Verfahren für die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat, dem am weitesten verbreiteten Unkrautvernichtungsmittel. Im letzten Jahr veröffentlichte die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC), eine Teilorganisation der WHO, eine Beurteilung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserzeugend“. Demgegenüber kam die EFSA, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, auf der Basis eines Berichts des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zum Schluss, dass es unwahrscheinlich sei, dass Glyphosat eine krebserregende Gefahr für den Menschen darstelle. Bei der Ausschusstagung der VertreterInnen der Mitgliedstaaten, die nun eine Empfehlung gegenüber der EU-Kommission für die Verlängerung der Zulassung geben muss, konnte keine Einigung in die eine oder andere Richtung erzielt werden, unter anderem, da Deutschland sich der Stimme enthielt. Die Diskussion wird bei der nächsten Sitzung fortgeführt.