Wasserrechtsgesetz (WRG): Aarhus, EU-Recht und Österreich
Er will klären, ob der Ausschluss von Umwelt-NGOs aus WRG-Verfahren mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Aarhus-Konvention vereinbar ist. Es ist dies das erste Mal, dass ein österreichisches Höchstgericht die Vereinbarkeit der nationalen Rechtslage mit der Aarhus-Konvention unter Unionsrechtsaspekten hinterfragt. Eine direkte Anwendbarkeit des Rechtsschutzes aus der Aarhus-Konvention im österreichischen Recht hat der VwGH ja bisher verneint. Das Kraftwerk, das nach Ansicht der Behörde keiner UVP bedarf, durchläuft derzeit ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren. Aus der Sicht des WWF verstößt das Projekt gegen das Verschlechterungsverbot gemäß WRRL. In diesem Verfahren nach dem WRG ist eine Beteiligung von Umwelt-NGOs nicht vorgesehen, weshalb die Einsprüche des WWF von der Behörde und dem Landesverwaltungsgericht Tirol zurückgewiesen wurden.