Fahrdienste: UBER gegen den Rest der (Taxi)Welt
In vielen Ländern ist dieser Dienst umstritten und stößt auf den erbitterten Widerstand etablierter Taxiunternehmen. UBER ist inzwischen in mehr als 200 Städten in über 50 Ländern verfügbar. Ob das auch so bleibt, wird sich zeigen, denn nun befasst sich auch der EuGH mit der Sache. Im Rechtsstreit ist das Kernargument von UBER, dass UBERPop eine unentgeltliche Dienstleistung darstellt, da die Fahrer lediglich eine Kostenerstattung und kein Entgelt erhalten. Aber sowohl die von UBER durchgeführten Vermittlungstätigkeiten als auch die von FahrerInnen erbrachten Beförderungsdienstleistungen fallen laut EuGH-Judikatur klar unter den Begriff der entgeltlichen Dienstleistungen. Würde der EuGH den von UBER vorgebrachten Argumenten folgen, könnte das zum Export des Modells UBERPop auch nach Österreich führen.