Auf einen Blick: EU, Europa und die ganze Welt

Frankreich 
für Bienen: 

In Frankreich bekam ein Gesetzesvorschlag zur Steigerung der Biodiversität grünes Licht. Er enthält unter anderem ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf der Basis von Neonikotinoiden, das mit 1.9.2018 in Kraft treten soll. Neonikotinoide sind vor einigen Jahren als besonders schädlich für Bienen in Verruf geraten; die EU-Kommission hat 
in der Folge für drei Wirkstoffe weitgehende Einschränkungen erlassen (Durchführungsverordnung Nr. 485/2013). Frankreich geht nun einen Schritt weiter, indem alle Neonikotinoide verboten werden; gleichzeitig soll die Forschung zu Alternativen intensiviert werden. Die zuständige Ministerin verweist darauf, dass diese Maßnahme ein wesentliches Element des Aktionsplans „Frankreich – Land der Bestäuber“ („France, Terre de Pollinisateurs“) darstellt.

China 
für Atomkraft: 

Im kürzlich veröffentlichten Fünfjahresplan für die Jahre 2016-2020 hat China die Erweiterung seiner strategischen Uranreserven angekündigt. Der Bedarf übersteigt die nationale Produktion, und der niedrige Uranpreis begünstigt eine Aufstockung der Lager. China erwartet, dass der jährliche Bedarf von derzeit etwa 7.000 Tonnen bis 2020 auf 11.000 Tonnen und bis 2030 auf 24.000 Tonnen ansteigt (jeweils nicht-angereichertes Uran). Die Gesamtleistung der chinesischen Atomkraftwerke soll bis 2020 auf 58 Gigawatt (GW) steigen, das ist etwa eine Verdopplung des derzeitigen Niveaus. Insgesamt ist der Anteil der Atomkraft in China jedoch mit derzeit etwa zwei Prozent gering. Der Fünfjahresplan enthält erstmals auch Ziele für eine umweltfreundliche und kohlenstoffarme Industrieproduktion.

Deutschland gegen Atomkraft:

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich derzeit mit der Klage dreier deutscher Energiekonzerne, die im zweiten Ausstiegsbeschluss Deutschlands nach dem Atomunfall in Fukushima eine Enteignung sehen. Die Strommengen, die die Atomkraftwerke noch produzieren dürfen, wurden gekürzt, ohne dass die Betreiber dafür entschädigt wurden. Darin sehen diese eine Verletzung ihres Grundrechts auf Eigentum und Erwerbsfreiheit. Sollte 
das Urteil in ihrem Sinn ergehen, gibt ihnen dies die Möglichkeit von Schadenersatzklagen.

EU-Kommission gegen Bisphenol-A:

Die weit verbreitete Industriechemikalie Bisphenol-A (BPA) dürfte bald als reproduktions-toxischer Stoff der Kategorie 1B eingestuft werden, schädigt also „wahrscheinlich“ die Fruchtbarkeit und Entwicklung, nicht bloß „vermutlich“. Das REACH-Komitee, das die EU-Kommission bei Regelungsvorhaben berät, hat eine entsprechende Entscheidung zweier Ausschüsse bei der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) bestätigt. BPA wird etwa als Weich-macher und als Bestandteil in manchen Thermopapieren sowie als Ausgangsstoff für die Erzeugung von Polycarbonat-Kunststoffen verwendet. Die vorgesehene Einstufung hat zur Folge, dass der Stoff in Konsumprodukten verboten und einer Zulassungspflicht nach dem EU-Chemikalienrecht unterworfen werden kann.