Gentechnik II: Wird Nulltoleranz bei GVO aufgeweicht?

Es dürfen darin 0,1 Prozent auch derjenigen Gentechnik-Pflanzen enthalten sein, die nicht in der EU zugelassen sind. Der Agrarindustrie ist das zu wenig. Möglicherweise will die EU-Kommission dieser nun entgegen kommen: Mengen bis zu 0,9 Prozent sollen künftig auf Antrag doch eingeführt werden dürfen – mit einer abgespeckten Sicherheitsprüfung. Die EU-Kommission hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vor einem Jahr beauftragt, zu prüfen, ob bei den Anforderungen, die an Gentech-Unternehmen gestellt werden, nicht Abstriche gemacht werden könnten. Offenbar soll es der Agrarindustrie so ermöglicht werden, Verunreinigungen von Futter- und auch Lebensmittellieferungen mit jenen Gentechnik-Pflanzen, die in der EU eigentlich gar nicht erlaubt sind, schon im Voraus absegnen zu lassen, wenn diese „nicht beabsichtigt“ sind oder eine „zufällige Verunreinigung“ darstellen. Dabei geht es um Gentechnik-Pflanzen, die keine EU-Genehmigung haben, also auch nicht die hiesigen Risikobewertungsverfahren durchlaufen mussten. Umwelt- und Verbraucherschützer lehnen weitere Lockerungen der Nulltoleranz ab. Mehr Infos unter: Informationsdienst Gentechnik, www.keine-gentechnik.de