Gentechnik I: Nationale Anbauverbote

Insgesamt haben 19 EU-Staaten nationale Anbauverbote bei der EU-Kommission nach neuem EU-Recht angemeldet, alle wurden genehmigt. Damit wird das nationale Selbstbestimmungsrecht beim Anbau von GV-Pflanzen von vielen Mitgliedstaaten angenommen. Abgelehnt hat das Europäische Parlament hingegen der Vorschlag der EU-Kommission für nationale Importverbote von Gentech-Lebensmittel und Gentech-Futtermittel. Nun ist der EU-Rat am Zug. Die EU-Kommission möchte ihren Vorschlag weiterhin durchbringen. In Österreich wurde das Ende Oktober 2015 ausgelaufene Importverbot von GVO-Raps Ms8xRf3, welcher vorwiegend als Tierfutter vorgesehen ist, bis 30. November 2018 verlängert. Dieses Verbot wird vom zuständigen Gesundheitsministerium mit einer weiterhin unzureichenden toxikologischen Sicherheitsbewertung sowie der Gefahr von unbeabsichtigter Auskreuzung von GVO-Raps begründet. Die AK begrüßt diesen Schritt.