Abgaswerte : EU-Verordnung für Arbeitsmaschinen

Diese VO reicht von handgehaltenen Arbeitsgeräten (z.B. Kettensägen) bis zu Baumaschinen und Lokomotiven. Das EU-Parlament und der EU-Rat bereiten seit Oktober 2015 im Trilog eine neue Abgasnorm („Stufe 5“) vor, die zwischen 2018 und 2022 verbindlich für alle neuen Motoren sein soll. Die Verordnung trägt zu einer gesünderen Luft in der Umwelt und indirekt am Arbeitsplatz bei. Kernstück ist die Einführung eines Partikelfilters, der mit Ausnahme von Lokomotiven und Anlagen über 560 kW verpflichtend bei Dieselmotoren vorgeschrieben ist. Im Gegenzug für die strengere Abgasnorm sollen aber weiterhin unter gewissen Bedingungen „Ersatzmotoren“ mit schlechteren Abgaswerten zulässig sein, die maximal bis zu 15 Jahre nach Inkrafttreten von Stufe V verwendet werden dürfen. Ergänzt wird die Verordnung um Bestimmungen für mehr Transparenz bei Typisierungsdaten. Mit einer Einigung ist bis Weihnachten 2015 zu rechnen.