Deutschland: Neues Wertstoffgesetz

Die von der deutschen Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte für das neue Wertstoffgesetz müssten nach Auffassung der deutschen Dienstleistungsgewerkschaft ver.di als „Lohndumping mit der Wertstofftonne“ umschrieben werden. Zukünftig sollen alle Sammlungen von Wertstoffen nach den Vorschriften des öffentlichen Vergaberechts ausgeschrieben werden, auch die Sammlung von Nichtverpackungen aus Kunststoff und Metallen, die bislang im Rahmen der hoheitlichen Aufgaben von öffentlich-rechtlichen Unternehmen mit Tarifbindung im öffentlichen Dienst bewerkstelligt wurden. Damit haben tarifgebundene Unternehmen kaum noch Chancen, derartige Wertstoffe entsorgen zu können, und den Kommunen wird das Recht entzogen zu entscheiden, ob sie selbst entsorgen oder die Entsorgungsleistungen ausschreiben und an Dritte vergeben wollen. Die Gewerkschaft erwartet Lohndumping wie in der privatisierten Verpackungssammlung. Allenfalls der Mindestlohn – sofern überhaupt kontrolliert – werde dort gezahlt. Die gemeinsame Sammlung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen sollte in Verantwortung der Kommunen erfolgen.