Die EU-Gesetzgebung zum Lärmschutz zielt nicht nur darauf ab, die Lärmbelastung zu verringern. Sie betont mit Nachdruck auch, dass Gebiete, die noch ruhig sind, bewahrt werden müssen. Solche ruhigen Gebiete befinden sich nicht nur in ländlichen Gegenden, sondern auch in dicht bebauten städtischen Bereichen, und zwar nicht nur dort, wo Menschen Erholung suchen, sondern auch dort, wo sie arbeiten und leben. Der von der EU-Umweltagentur (EEA) herausgegebene Leitfaden beschäftigt sich mit der Frage, wie solche ruhige Zonen identifiziert und geschützt werden können. Dazu präsentiert der Leitfaden ausgewählte Forschungsergebnisse und Umsetzungsbeispiele.. www.eea.europa.eu/publications/good-practice-guide-on-quiet-areas