Vorgeschlagen werden weiters verschiedene Einzelmaßnahmen wie die Abschaffung des Abfallbeauftragten-Stellvertreters, Vorzugspfandrecht des Bundes bei der Altlastensanierung etc.
Die AK kritisiert die zersplitterte und unübersichtliche Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie in Österreich und fordert für die Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ein abgestimmtes Gesetzgebungsverfahren. Jedenfalls müssen die Betriebsratskörperschaften in Betrieben der oberen Klasse auch weiterhin als die ersten Ansprechpartner bei der Erstellung des internen Notfallplans genannt werden. In Hinblick auf die laufende Umsetzung der Verpackungsverordnung fordert die AK eine „Hauptkostenverantwortung des Ausschreibungsführers“. Auch ist es notwendig, abgestimmte und einheitliche Eckpunkte für die Umsetzung der Aarhus-Konvention in Österreich zu entwickeln. Alle Sozialpartner sind zeitnah an diesbezüglichen Gesprächen zu beteiligen.