EU-Paket: Saubere Luft
Mittelgroße Feuerungsanlagen werden für viele verschiedene Anwendungen eingesetzt, u.a. zur Stromerzeugung, Beheizung und Kühlung von Haushalten/Wohnungen, Erzeugung von Wärme/Dampf für industrielle Prozesse. Sie sind eine bedeutende Quelle von Schwefeldioxid-, Stickstoffoxid- und Feinstaubemissionen. Im Gefolge des EU-Pakets für saubere Luft bekommen Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 bis 50 MW erstmals einheitliche EU-Mindestanforderungen bei Luftschadstoffemissionen. Darauf verständigten sich Rat und EU-Parlament in Verhandlungen am 23. Juni 2015. Demnach müssen ab 2025 Anlagen ab 5 MW und ab 2030 Anlagen von 1 bis 5 MW Grenzwerte für Feinstaub, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Stickstoffoxide einhalten. Das Vorhaben, strengere Grenzwerte in Gebieten mit belasteter Luft vorzusehen, wurde jedoch in eine Prüfungspflicht abgeschwächt.