Lkw-Maut in Deutschland: Ausdehnung auf Bundesstraßen
Derzeit wird auf ca. 12.800 km Bundesautobahnen und ca. 1.200 km Bundesstraßen eine Lkw-Maut für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen erhoben. Bis 1. Juli 2015 sollen die Mautpflicht auf weitere ca. 1.100 km vierspurige Bundesstraßen ausgedehnt und mehr Fahrzeugklassen mautpflichtig werden. Dafür wird zum 1. Oktober 2015 die Mautpflichtgrenze von 12 Tonnen auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht gesenkt. Gemäß dem Motto „Verkehr finanziert Verkehr“ sollen laut Regierungsübereinkommen alle Bundesstraßen bis 2018 für Lkw mautpflichtig werden. Gründe hierfür sind Einnahmebedarf der öffentlichen Hand und eine Rückverlagerung von Ausweichverkehren auf die Autobahnen.