EU-Flughäfen: Bodenabfertigung

Aus Sicht der AK darf dies keinesfalls erfolgen, solange der Wettbewerb in erster Linie über Dumpinglöhne, unzureichende Ausbildung des Personals und geringe Ansprüche an die Qualität und die Sicherheit der Dienstleistung ausgetragen wird. Bei allen Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass das Ground Handling weiterhin seinen wesentlichen Anteil zu einem effektiven und funktionsfähigen Luftverkehrssystem beitragen kann. Da die genannten Vor­aussetzungen im Verordnungsvorschlag nicht erfüllt waren, lehnte die AK den Entwurf strikt ab. Ende 2012 hat das Plenum des EU-Parlaments die Liberalisierungspläne der EU-Kommission mit deutlicher Mehrheit ebenfalls abgelehnt. Der Vorschlag wurde in den zuständigen Verkehrsausschuss zurückverwiesen, um die weitere Vorgangsweise bei diesem Dossier zu beraten. Vor kurzem hat die EU-Kommission ihren höchst umstrittenen Vorschlag zurückgezogen. Er stand einem sozialen Europa entgegen.