Schweiz: Pflichten für Konzerne

Die Außenpolitische Kommission des Schweizer Parlaments will Schweizer Unternehmen, die im Ausland tätig sind, zu einer Sorgfaltsprüfung im Bereich Menschenrechte und Umwelt verpflichten und hat die Bundesregierung beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag auszuarbeiten. Die Kommission hat beraten, inwieweit Schweizer Konzerne im Rahmen ihrer Auslandstätigkeit zu einer Sorgfaltsprüfung und Berichterstattung über Menschenrechte und Umwelt verpflichtet werden können. Die Abstimmung darüber war denkbar knapp. Der geplante Vorschlag wird vermutlich das Aktiengesetz betreffen. Dabei soll auch geprüft werden, unter welchen Bedingungen kleine und mittlere Unternehmen allenfalls von der Pflicht ausgenommen werden können. Zudem soll die Regulierung freiwillige, weitergehende Maßnahmen von Schweizer Unternehmen nicht bremsen (Vermeidung so genannter „Chilling effects“). Die Mehrheit der Kommission meint, dass die Schweiz damit ihrer Verantwortung als Sitzstaat gerecht wird.