EU-Recht: Klagerecht für Umwelt-NGOs
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat ein Klagerecht für Verbände im Bereich des gesamten EU-Umweltrechts erstritten. Die DUH spricht von einer „Zeitenwende im deutschen Umweltrecht“. Das lässt auch österreichische Umwelt-NGOs hoffen. Anfang September hat das deutsche Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass die Stadt Darmstadt ihren Luftreinhalteplan verschärfen und dabei zum Beispiel eine Umweltzone in der Innenstadt prüfen muss. DUH hielt den Luftreinhalteplan für unzureichend. Die Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxid würden bei den drei am stärksten belasteten Straßenzügen auf absehbare Zeit nicht eingehalten. Umstritten war vor allem, ob die DUH überhaupt klagen konnte. Bisher haben Umweltverbände wie in Österreich nur ein begrenztes Verbandsklagerecht. Das BVerwG stützte sich nun auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH ) vom März 2011 (C-240/09). Dort erstritt ein slowakischer Umweltverband das Klagerecht, wenn es um den Abschuss von Braunbären in der Hohen Tatra geht.