Flughäfen: Pauschalbetragsverordnung
In der sogenannten Pauschalbetragsverordnung wird der Kostenbeitrag der Unternehmen an dieser Überprüfung festgelegt. Das BMVIT hat im Juni eine Novelle dieser Verordnung in Begutachtung geschickt, die besagt, dass der Betrag von sieben auf 19 Euro erhöht werden soll. Begründet wurde dieser Schritt mit der Notwendigkeit, sich der Kostenwahrheit anzunähern. Die AK hat sich dazu in einer Stellungnahme kritisch geäußert. Und obwohl die neue Verordnung noch gar nicht erlassen ist, haben laut Gewerkschaft vida die ersten Firmen bereits begonnen, ihre Arbeitsverträge so umzuformulieren, dass sie den Betrag nunmehr auf neu eingestellte MitarbeiterInnen abwälzen können. Dabei sollte eigentlich klar sein, dass ein – nach positiv verlaufener Überprüfung ausgestellter – Sicherheitsausweis auch weiterhin als Betriebsmittel gilt und als solches zweifellos vom Arbeitgeber zu finanzieren ist.