Erfolgreich kriminalisiert?: Aktivismus
Wer sich in den vergangenen Wochen und Monaten gewundert hat, wohin die Klimabewegung verschwunden ist, muss nur einen Blick in die Gerichtssäle Österreichs und Europas werfen. Hierzulande werden vor allem Aktivist:innen der „Letzten Generation“ einer Vielzahl von Straftaten beschuldigt. Unter anderem geht es um schwere Sachbeschädigung und Beihilfe bei Protestaktionen wie der Autobahnblockade der A2 im Jahr 2023. Der Prozess stellt einen Höhepunkt in der strafrechtlichen Verfolgung von Menschen aus der Klimabewegung dar. Dabei kam es in den letzten Jahren bereits zu zahlreichen Verurteilungen und Anordnungen, darunter teils umstrittene Maßnahmen wie ein Aufenthaltsverbot für eine Aktivistin mit deutscher Staatsbürgerschaft. Vor allem wurden hohe Geldstrafen verhängt, die einige der meist noch jungen Menschen in Form von Ersatzfreiheitsstrafen sogar ins Gefängnis führten, da sie die Summen nicht zahlen konnten oder wollten. Paul Kessler, einer der beteiligten Strafverteidiger, kommentierte den Prozess zu Beginn wie folgt: „Den Aufwand, um die Personen hier anzuklagen, wünscht man sich auch, um jene zur Rechenschaft zu ziehen, die trotz jahrzehntelanger Warnungen untätig bleiben. Protest ist ein demokratisches Grundrecht – wer das kriminalisiert, hat kein Problem mit Klimaaktivist:innen, sondern mit der Demokratie.“ Das Amtsgericht Flensburg in Deutschland hat unterdessen auf 40 Seiten ausführlich begründet, warum die Letzte Generation im dortigen Fall ausdrücklich nicht als „kriminelle Vereinigung“ einzustufen ist. Ein kleiner Erfolg für die Klimabewegung inmitten einer internationalen Welle von Strafverfahren, der über den Einzelfall hinaus vielleicht Signalwirkung erzeugen könnte.
