Politik
„Kettensäge stoppen“ – Menschen und Umwelt schützen!
Eine Deregulierungswelle rollt derzeit durch Europa. Unternehmen sollen von Bürokratielasten befreit und die Wettbewerbsfähigkeit der EU gestärkt werden, indem Schutzrechte für Menschen und die Umwelt ausgehöhlt werden. Aber das hat Auswirkungen für uns alle. Drei Beispiele:
- Pestizide auf unseren TellernStrenge Regeln zur Zulassung von Pestiziden sind wichtig, um unser Essen zu schützen. Die EU-Kommission schlägt jedoch vor, die bisher geltende regelmäßige Überprüfung bestimmter Pestizide durch eine unbegrenzte Zulassung nach einem einmaligen Check zu ersetzen.
- Überwachung am Arbeitsplatz
Das Recht auf Datenschutz gilt im Privatleben und am Arbeitsplatz. Doch jetzt werden die Regeln gelockert. Unter anderem sollen Beschäftigte weniger Kontrolle über ihre eigenen Daten haben, wodurch Überwachung erleichtert wird. - Ungebremste WaldzerstörungLebendige Wälder helfen, die Klimakrise zu stoppen, und sind für die Artenvielfalt wichtig. Im Jahr 2023 wurden auf EU-Ebene Produkte wie Holz, Rind und Kaffee verboten, wenn sie mit Entwaldung in Verbindung stehen. Doch die Entwaldungsverordnung wurde bisher nicht umgesetzt und zweimal verschoben.
AK und ÖGB haben gemeinsam mit verschiedenen NGOs die Plattform „Kettensäge stoppen“ gegründet. Die Initiator:innen der Plattform kritisieren die EU-Deregulierungsagenda und fordern wirksame Maßnahmen für den sozialen und ökologischen Umbau der Wirtschaft.
Wettbewerbsfähigkeit im Fokus
Die EU-Wahlen 2024 brachten einen Rechtsruck im EU-Parlament und in der Zusammensetzung der EU-Kommission. Wettbewerbsfähigkeit, Deregulierung und Sicherheit sind die aktuellen Top-Prioritäten. Gleich zu Beginn der Legislaturperiode wurden die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeits-Berichtserstattung von Unternehmen (CSRD) abgeschwächt. Innerhalb eines Jahres hat die EU-Kommission zehn Deregulierungspakete vorgelegt und weitere angekündigt. Dabei werden jeweils mehrere Rechtsakte zusammengefasst, abgeändert und als „Omnibus“ bezeichnet.
Die EU-Kommission stützt ihre Agenda maßgeblich auf den sogenannten Draghi-Bericht. Der ehemalige Chef der Europäischen Zentralbank (EZB), Mario Draghi, hat im September 2024 eine umfassende Analyse sowie Empfehlungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU vorgelegt. Erstens müsse die EU ihren Innovationsrückstand gegenüber China und den USA aufholen, insbesondere im Bereich der Spitzentechnologien. Zweitens brauche es einen integrierten Plan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung. Der Bericht betont: „An der Dekarbonisierung führt kein Weg vorbei, wenn wir unseren Planeten erhalten wollen.“ Schließlich müsse die EU externe Abhängigkeiten reduzieren. Für die grüne und digitale Transformation der Wirtschaft seien zusätzliche Investitionen in Höhe von circa 800 Milliarden Euro pro Jahr notwendig, was einer Steigerung der Investitionsquote, gemessen am EU-BIP, um rund fünf Prozentpunkte entspricht.
Einseitige Agenda
Die Gewerkschaften teilen im Wesentlichen die im Draghi-Bericht enthaltene Forderung nach einer europäischen Industriepolitik und Investitionsoffensive. Die ebenfalls im Bericht enthaltenen Empfehlungen zum Abbau regulatorischer Hürden für Unternehmen werden hingegen scharf kritisiert und abgelehnt. Insgesamt zielt der Draghi-Bericht auf ein Produktivitätswachstum durch Innovation ab. Im Gegensatz dazu setzt die EU-Kommission einseitig auf Deregulierung. Offiziell wird das Ziel verfolgt, Verwaltungslasten für Unternehmen um mindestens 25 Prozent und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) um mindestens 35 Prozent zu verringern. Die Omnibus-Pakete gehen jedoch weit über Verwaltungsvereinfachungen hinaus. Sie höhlen den sozialen und ökologischen Besitzstand der EU aus. Dabei ist fraglich, ob und in welchem Umfang die Unternehmen allfällige Kosteneinsparungen überhaupt in neue Technologien investieren. Die EU riskiert indes ihre Position als weltweite Standardsetzerin und schafft Verunsicherung anstelle von Planungssicherheit.
Finanzierungsbedarf als Achillesferse
Der Finanzierungsbedarf ist die Achillesferse der notwendigen Transformation der europäischen Wirtschaft. Angesichts der großen Herausforderungen reichen private Investitionen nicht aus. Zugleich können auch die Regierungen keine ausreichende Finanzierung bereitstellen, da die Wirtschaft in Europa nur langsam wächst und darüber hinaus auch Spardruck aufgrund der EU-Fiskalregeln herrscht. Alle Augen sind daher auf die EU-Ebene gerichtet. Infolge der Corona-Pandemie hat die EU durch gemeinsame Schulden das bis 2026 befristete Aufbauinstrument Next Generation EU (NGEU) geschaffen. Mit dem Herzstück des Instruments, der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), konnten wichtige Investitionen in den grünen und digitalen Wandel finanziert werden. Als Antwort auf die aktuellen Herausforderungen wäre die Schaffung eines europäischen Investitionsfonds erneut der richtige Weg. Unter den EU-Mitgliedstaaten herrscht jedoch keine Einigkeit in dieser wichtigen Frage, weshalb eine rasche Umsetzung fraglich erscheint. Währenddessen verfolgt die EU-Kommission weiterhin eine einseitige Deregulierungsagenda.
Die Macht der Unternehmenslobby
Der Begriff Corporate Capture beschreibt die Vereinnahmung der Politik durch Unternehmensinteressen. Das Phänomen einer gekaperten EU-Politik ist nicht neu, tritt in der aktuellen EU-Legislaturperiode jedoch besonders stark in Erscheinung. Im Februar 2024 veranstaltete eine Koalition aus Unternehmen und Verbänden einen großen Industriegipfel in Antwerpen. Dabei wurde die sogenannte „Erklärung von Antwerpen“ präsentiert und der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen persönlich überreicht.
Die Erklärung enthält Forderungen der Industrie für die EU-Legislaturperiode 2024–2029: „Wir fordern einen umfassenden Aktionsplan, um die Wettbewerbsfähigkeit als strategische Priorität zu stärken […]. [Dieser] muss Maßnahmen zur Beseitigung von regulatorischen Unstimmigkeiten, widersprüchlichen Zielen, unnötiger Komplexität in der Gesetzgebung und übermäßigen Berichtspflichten umfassen. Wir fordern die Ausarbeitung eines Omnibus-Vorschlags zur Korrektur der relevanten bestehenden EU-Regulierungen […].“ Darüber hinaus wird ein neuer „Spirit“ in der Rechtsetzung gefordert. Rund zwei Jahre später lässt sich sagen, dass diese Forderungen eins zu eins umgesetzt werden. Die EU-Kommission legt nicht nur laufend Omnibus-Vorschläge vor, mit denen bestehende EU-Regulierungen verwässert werden, sondern bedient sich dabei auch einer Vorgehensweise, die einen Bruch mit bisherigen Abläufen in der EU-Rechtsetzung markiert.
Demokratie in Gefahr
Die EU-Kommission verzichtet bei den Omnibus-Paketen größtenteils auf öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzungen. Stattdessen finden unter Bezeichnungen wie „Reality Check“ Treffen mit ausgewählten Stakeholdern statt. Diese Treffen werden von der EU-Kommission jedoch nicht transparent gemacht. Die Öffentlichkeit erfährt somit nicht, wer daran teilnimmt und Einfluss ausübt. Auch der Jahresbericht der EU-Kommission („Überblicksbericht über Vereinfachung, Umsetzung und Durchsetzung“) enthält keine Aufschlüsselung. Es hat sich allerdings gezeigt, dass Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft gegenüber Unternehmen beziehungsweise Unternehmensverbänden deutlich unterrepräsentiert sind.
Die EU-Ombudsfrau Teresa Anjinho hat im Herbst 2025 eine Untersuchung durchgeführt und sieht aufgrund der Vorgehensweise der EU-Kommission einen Verwaltungsmissstand: Der Vorschlag zur Verwässerung des Lieferkettengesetzes und der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Omnibus I) war ohne öffentliche Konsultation und Folgenabschätzung präsentiert worden. Die EU-Kommission habe ihre Vorgehensweise nicht ausreichend begründet und dabei gegen ihre eigenen „Better Regulation“- Leitlinien verstoßen. Die EU-Ombudsfrau bemängelte unter anderem, dass die fachlich zuständigen Abteilungen der EU-Kommission den Vorschlag an einem Wochenende mit einer Frist von weniger als 24 Stunden zur Begutachtung erhalten hatten. Die von der EU-Kommission vorgebrachte Dringlichkeit war aus Sicht der Ombudsfrau nicht nachvollziehbar.
Statt auf die von der Ombudsfrau beklagten Mängel einzugehen, veröffentlichte die EU-Kommission am 28. April 2026 eine Mitteilung, in der sie die Überarbeitung der „Better Regulation“-Leitlinien ankündigt. Änderungen im Hinblick auf Dringlichkeitsverfahren und „fokussierte“ Folgenabschätzungen werden darin in Aussicht gestellt. Isabelle Schömann, stellvertretende Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsbundes, kommentiert dies wie folgt: „Die Kommission institutionalisiert damit genau jene Praktiken, die zur Feststellung von Verwaltungsmissständen geführt haben – das ist keine Lösung! Politikgestaltung muss sich an den Interessen der Menschen orientieren, nicht an den Prioritäten der Unternehmen.“
Mit ihrem einseitigen Fokus auf die Forderungen der Unternehmenslobby reagiert die EU-Kommission nicht angemessen auf die Vielfachkrise. Die Plattform „Kettensäge stoppen“ weist auf die Gefahren blinder Deregulierung hin und stößt eine Debatte über Alternativen an. Der soziale und ökologische Umbau der Wirtschaft in Europa erfordert eine Investitionsoffensive für hochwertige Arbeitsplätze und einen gerechten Übergang. Die europäischen Schutzregeln für Menschen und die Umwelt dürfen nicht abgeschwächt, sondern müssen weiterentwickelt werden.
