Flughafen Salzburg: Nachträglich UVP-pflichtig

Laut EuGH ist für den 
Salzburger Flughafenausbau eine Umweltverträglichkeitsprüfung 
(UVP) nötig. Damit wird die Entscheidung des Umweltsenats aus 2009 bestätigt. Aufgrund der mangelhaften Umsetzung der UVP-RL im UVP-G 2000 war die UVP-RL unmittelbar anwendbar. 2002 hatte der Flughafen den Terminal II beantragt und ohne UVP gebaut. 2004 folgten weiter Ausbauvorhaben. Der Umweltsenat hat schon den Terminal II als UVP-pflichtig festgestellt. Nun ist eine vereinfachte UVP durchzuführen. Mittlerweile ist zwar der Anhang des UVP-G novelliert und scheint grundsätzlich EU-rechtskonform. Allerdings steht nun die Frage einer nachträglichen UVP für den Terminal II im Raum, wofür es schon beim Flughafen Schwechat keine ernstzunehmende Lösung gegeben hat. Das hat auch das EU-Parlament in seiner Entschließung vom 12. März 2013 bekräftigt, die auf einem Sonderbericht des EU-Ombudsmanns beruht.