Verkehrslärm: Recht auf Schutz

Anlass war der Tag des Lärms am 24. April 2013. Ergänzt wurde das Papier mit dem Antrag auf entsprechende gesetzliche Änderungen. Das Papier greift zahlreiche Erkenntnisse des Forschungsverbundes „Leiser Verkehr“ auf und will Kommunen den Weg zur Nutzung von Tempolimits zum Schutz vor Verkehrslärm erleichtern. Im Kern steht der Vorschlag für ein Verkehrslärmschutzgesetz, das Lärmbetroffenen einen Anspruch auf Ausweisung als Lärmsanierungsgebiet gibt, wenn dort bestimmte Werte überschritten werden. Die für die Straßen- und Schienenwege jeweils zuständigen Behörden sollen zu Sanierungsmaßnahmen verpflichtet werden und die Kosten nach energetischen Verursachungsanteilen tragen. Ein Verfahren zur Prioritätenreihung soll sicherstellen, dass dort gehandelt wird, wo es am lautesten ist. www.valerie-wilms.de/startseite/volltext-startseite/article/antrag_zum_laermschutz_eingebracht/