UN-Bericht: Wasserprivatisierung und Menschenrechte
Der Bericht fordert, dass Länder bei der Privatisierung ihrer Wasser- und Sanitärdienste die Menschenrechte berücksichtigen und umfassende Bewertungen und Garantien für angemessene Schutzmaßnahmen vorsehen müssen. Hinsichtlich der spezifischen Risiken für die Menschenrechte, die von der Privatisierung ausgehen, stellte der UN-Bericht fest, dass wenn gewinnorientierte Unternehmen im Spiel sind, die wirtschaftlichen Motive die Motivation zur Erfüllung der Menschenrechtsstandards überwiegen können. Léo Heller, der Sonderberichterstatter für die Menschenrechte auf sauberes Trinkwasser und sanitäre Einrichtungen, stellt daher den traditionellen Ansatz in Frage, wonach Menschenrechte neutral sind, wenn es um die Art der Anbieter von Wasser und sanitären Einrichtungen geht. Es gibt drei Faktoren, welche das Menschenrecht auf Wasser durch private Wasserversorgung und Entsorgung gefährden: Profitmaximierung, natürliche Monopole und Machtungleichgewichte. In einer idealen Welt wäre die Machtdynamik zwischen öffentlichen Behörden und privaten Anbietern gleich groß. In der Praxis jedoch verschärft das Machtungleichgewicht die beiden genannten Faktoren und gefährdet so die Wahrung der Menschenrechte.