VfGH weist Klage ab: Greenpeace-Klimaklage scheitert
Teils sei nicht begründet worden, warum die angefochtenen Gesetzesstellen verfassungswidrig seien, teils habe es den Antragstellern an der nötigen Betroffenheit in Rechten gefehlt. Mit schmal gehaltener Begründung hat der VfGH die im Februar von der Umweltschutzorganisation gemeinsam mit 8.060 Unterstützern eingebrachte Klimaklage zurückgewiesen, in deren Zentrum die steuerlich „unfaire Bevorteilung“ des klimaschädlichen Flugverkehrs gegenüber der Bahn gestanden war. Bizarr ist das Argument des VfGH, dass Bahnfahrer schon deswegen nicht durch Steuererleichterungen für die Luftfahrt in Rechten verletzt sein können, weil sie Flugzeuge nicht benutzen. Dennoch seien Zweifel an der Strategie der Kläger angebracht, weil der Klimaschutz kein so fest umrissenes Ziel ist, dass ein Gericht daran einzelne Rechtsnormen messen kann. Die erfolgreiche Klimaklage in den Niederlanden war gegen die Untätigkeit der Regierung vorgegangen.