Leben

Mit 2025 kommt das Einwegpfand — endlich!

Die Einführung des Einwegpfandes auf Kunststoffflaschen und Metalldosen ist eine der tiefgreifendsten Änderungen in der österreichischen Abfallsammlung der letzten Jahre. Ausschlaggebend für diese Neuerung sind vor allem unionsrechtliche Vorgaben zum Recycling. So müssen die Mitgliedstaaten der EU bis 2025 77 Prozent der Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff und bis 2029 90 Prozent getrennt sammeln. Eine so hohe Getrenntsammelquote ist ohne ein entsprechendes Pfand praktisch nicht zu erreichen. Derzeit werden Kunststoffflaschen und teilweise auch Metalldosen im Gelben Sack gesammelt. Dies macht ein nachträgliches Aussortieren notwendig, um insbesondere das wertvolle PET (Polyethylenterephthalat) weiter verwenden zu können. Mit dem derzeitigen System können nur etwa 70 Prozent aller Einwegkunststoffflaschen nach dem Gebrauch dem Recyclingkreislauf wieder zugeführt werden. Die Einführung des Einwegpfandes war daher schon aufgrund unionsrechtlicher Vorschriften unumgänglich.

Ein wichtiger Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft 

Aus ökologischer Sicht bieten Einwegpfandsysteme viele Vorteile: Zunächst ist die verbesserte Qualität der Sammelware zu nennen, die durch das Pfand erreicht wird. Rund 90 Prozent der Rücklaufmenge wird über Automaten zurückgenommen. Diese führen bereits eine Vorsortierung durch, weshalb das Material keineswegs mit dem Output aus der Gelben-Sack-Sammlung vergleichbar ist. Das Argument der besseren Qualität gilt auch für Aluminiumdosen, die derzeit nur in unzureichender Menge und Qualität erfasst werden. Die durch das Pfand erreichte Qualität bietet für das spätere Recycling große Vorteile, da so der Aufwand und die Kosten im Recyclingprozess deutlich reduziert werden können. Um das Recycling von Primärrohstoffen auszubauen und dadurch eine dringend notwendige Reduktion des Ressourcenverbrauchs zu bewirken, ist eine möglichst gute Getrenntsammlung daher unerlässlich. 

Auch das nach wie vor bestehende Problem des Litterings, also des Wegschmeißens von Abfällen in die Natur oder den öffentlichen Raum, lässt sich durch das Pfand begegnen. Die meisten Einwegpfandsysteme in Europa erreichen Rücklaufquoten von über 95 Prozent – auch deshalb, weil sich für die im öffentlichen Raum zurückgelassenen Pfandgebinde meistens jemand findet, der sie aufhebt und zu einer Rücknahmestelle zurückbringt. Selbst wenn die Getrennterfassungsquote über den Gelben Sack auf 80 Prozent gesteigert werden würde – was bereits eine sehr große Herausforderung für die Sammlung darstellen würde –, blieben die restlichen 20 Prozent anfällig für Littering. Die Reinigungskosten für die Beseitigung von Litteringabfällen sind äußerst hoch, da teilweise ein enormer Aufwand damit verbunden ist. Jede Reduktion von Littering ist daher zu begrüßen. 

Änderungen für Konsument:innen

Die Einführung des Einwegpfandes bedeutet auch für Konsument:innen eine große Umstellung. So wird ab Jänner 2025 beim Kauf von Getränken in Kunststoffflaschen oder Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter ein Pfand in Höhe von 25 Cent pro Stück eingehoben. Ausgenommen davon sind Milch, Milchmixgetränke, Sirup und medizinische Produkte. Zu erkennen sind die Einwegpfandprodukte an einem eigenen Logo, das auf jeder bepfandeten Verpackung aufgedruckt sein muss. Nur wer künftig Flaschen und Dosen zurückbringt, bekommt auch das Pfand wieder. Eine Entsorgung über den Gelben Sack oder den Restmüll führt zum Verlust des bezahlten Pfandbetrages. Bei der Rückgabe der Flaschen und Dosen ist außerdem zu beachten, dass das österreichische Pfandlogo und der Barcode deutlich erkennbar sind. Das bedeutet, dass die Flaschen und Dosen nicht zerdrückt sein dürfen und das Etikett vollständig auf der Verpackung vorhanden sein muss. Auch hier müssen sich Konsument:innen an die neuen Vorgaben gewöhnen, war es doch bislang gewünscht, Flaschen und Dosen möglichst klein in den Gelben Sack zu werfen. 

Um es den Konsument:innen möglichst einfach zu machen, müssen grundsätzlich alle Verkaufsstellen von Einwegpfandverpackungen diese auch wieder zurücknehmen. Nur an stark frequentierten Orten wie Einkaufszentren oder Bahnhöfen können mehrere Verkaufsstellen eine gemeinsame Rücknahmestelle einrichten. In den allermeisten Fällen erfolgt die Rücknahme über Automaten, wie sie bereits von Mehrwegflaschen bekannt sind. Insbesondere bei kleineren Verkaufsstellen wie Würstelständen oder Bäckereien kann die Rücknahme aber auch manuell durch eine Person erfolgen. Solche Verkaufsstellen müssen nur jene Mengen, Volumen und Packungsstoffe zurücknehmen, die sie verkaufen. Bietet ein Händler etwa nur PET-Flaschen mit 0,5 Liter an, muss er keine Dosen oder Flaschen mit einem Liter Inhalt annehmen.

Eine besondere Herausforderung für Konsument:innen ist die – vor allem für die Abfüller sowie den Handel eingeführte – Übergangsfrist bis Ende 2025. In dieser Zeit dürfen Getränke in Einwegverpackungen noch ohne Pfandlogo, also ohne Einhebung eines Pfandes, verkauft werden. Diese Verpackungen müssen weiterhin über den Gelben Sack entsorgt werden. Hier ist allerdings anzunehmen, dass der Lebensmittelhandel Lösungen finden wird, um Konsument:innen, die fälschlicherweise unbepfandete Verpackungen zurückbringen wollen, spezielle Entsorgungsmöglichkeiten in den Geschäften zur Verfügung zu stellen.

EWP: Die zentrale Stelle für Einwegpfand 

Hinter der Organisation des Einwegpfandsystems steht die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH. Sie wurde als gemeinnützige Gesellschaft gesetzlich eingerichtet und steht im Eigentum des Trägervereins Einwegpfand, zu dessen Mitgliedern die führenden Getränkeproduzent:innen, Handelspartner:innen und dazugehörige Verbände zählen. Die EWP hat in den letzten Jahren intensiv am Aufbau der notwendigen Strukturen wie der Logistik und der Prozessabwicklung gearbeitet, um die Einführung des Einwegpfandes 2025 zu ermöglichen.

Nun bleibt zu hoffen, dass die Systemumstellung gut funktionieren wird und sich der Übergang auch für die Konsument:innen möglichst problemlos gestalten wird. Um dies zu gewährleisten, fordert die AK unter anderem eine intensive und mit der Gelben-Sack-Sammlung abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit. Denn nur wenn Konsument:innen gut informiert sind, können sie den neuen Vorgaben entsprechend handeln.