Schwerpunkt

Gute Planung

Verfahren beschleunigen durch gute Raumplanung?

Große Infrastrukturprojekte brauchen in der Schweiz eine Grundlage in einem Sachplan. Wie entsteht so ein Sachplan?

Die zuständige Bundesstelle ist für die Erarbeitung des Entwurfs zuständig, z.B. betreffend einen Korridor für eine 380-kV-Hochspannungsleitung. Sie arbeitet dabei mit den weiteren betroffen Bundesstellen und den Fachstellen der betroffenen Kantone zusammen sowie – soweit zutreffend – mit dem Ausland und Organisationen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Ziel ist es, allfällige Konflikte im Rahmen der Planung rechtzeitig zu erkennen und partnerschaftlich lösen zu können. Zum erarbeiteten Entwurf können dann die Kantone und Gemeinden wie auch die Bevölkerung inklusive Umweltverbände und lokale Initiativen Stellung nehmen. Schließlich wird der Sachplaneintrag unter Berücksichtigung der Eingaben überarbeitet und durch den Bundesrat (Regierung) verabschiedet. Wichtig: Nicht alle Infrastrukturprojekte werden mittels Sachplanung geplant, sondern diejenigen, welche in die Kompetenz des Bundes fallen und dabei gewichtige Auswirkungen auf Raum und Umwelt aufweisen.

Wie verhalten sich die Vorgaben eines Sachplans zu den kantonalen Richtplänen und Nutzungsplänen der Gemeinden?

Sachplaneinträge sind für planende Behörden aller Staatsebenen verbindlich und folglich auch bei Anpassungen der kantonalen Richtpläne wie auch der kommunalen Nutzungspläne zu berücksichtigen. Umgekehrt werden bei der Erarbeitung eines Sachplaneintrags bestehende Pläne von Kantonen und Gemeinden berücksichtigt. Diese Abstimmungspflicht gilt in beide Richtungen und wird deshalb in der Schweizer Raumplanung als Gegenstromprinzip bezeichnet.

Welche Vorteile können Sachplanverfahren für die nachfolgenden Genehmigungsverfahren zum Ausführungsprojekt haben? 

Das Sachplanungsverfahren entlastet das nachfolgende Plangenehmigungsverfahren (Baubewilligung), u.a. indem eine Abstimmung zwischen den verschiedenen Behörden und den öffentlichen Interessen, die sie vertreten, herbeigeführt wird – z.B. Umweltanliegen. Der formale Entscheid erhöht dabei die Rechtssicherheit für die Projektierenden. Die Mitwirkungsmöglichkeiten tragen zur Akzeptanz bei (ohne sie zu garantieren) und bringen allfällige Schwachpunkte der Projektplanung recht zuverlässig ans Licht. Sie können als Trainingsfeld für die gerichtliche Auseinandersetzung gesehen werden. Eine gute Planung und eingegangene Kompromisse können Rechtsmittelverfahren nicht verhindern, bilden aber oft die Basis für eine gerichtliche Bestätigung der Projekte.

Können Betroffene auch gegen Sachpläne klagen? Verzögert das nicht wieder die Verfahren? 

Gegen die Sachplaneinträge kann nicht direkt geklagt werden – gegen Plangenehmigungen, die darauf beruhen, hingegen schon. Aber indirekt sind sie überprüfbar, indem man gegen die darauf beruhende Plangenehmigung vorgeht. Unsere Erfahrung ist: Insgesamt wird die Projektdauer primär durch die Komplexität und Widersprüchlichkeit der Interessen bestimmt und weniger durch die Anzahl der Verfahrensschritte.