Flughafen Heathrow: Immer diese dritten Pisten …
Der Plan für den Bau der dritten Landebahn am Flughafen Heathrow, dem Flughafen mit dem höchsten Passagieraufkommen in Europa, ist unzulässig. Dies entschied das Berufungsgericht von England und Wales (Court of Appeal) am 27. Februar, nachdem Umweltorganisationen sowie die Stadt London und andere Gemeinden gegen den Plan Einspruch erhoben hatten. Das Gericht hebt mit dem Urteil (Verfahren C1/2019/1154) das „Airports National Policy Statement“ auf, die politische Planungsgrundlage für die Flughafenerweiterung. Der Grund ist die unzureichende Berücksichtigung der Verpflichtung zur Verringerung der CO2-Emissionen, die sich aus dem Klimaabkommen von Paris ergibt. Gegen das Urteil ist eine Berufung beim Obersten Gericht (Supreme Court) des Vereinigten Königreichs möglich. Von der Regierung ist diese nicht zu erwarten, da Boris Johnson ein Gegner des Projekts ist. Jedoch plant der Flughafen Heathrow, selbst beim Supreme Court Berufung einzulegen.