EU-widrig?: Standort-Entwicklungsgesetz
In ihrer Mitteilung vom Oktober hat die Europäische Kommission bekanntgegeben, dass sie das am 1. 1. 2019 in Kraft getretene Standortentwicklungsgesetz für nicht im Einklang mit den Vorgaben der EU-Umweltverträglichkeitsprüfungsrichtlinie hält. Dem Vernehmen nach beziehen sich die Bedenken genau auf diejenigen zentralen Bestimmungen, von denen sich Bundesministerin Schramböck damals besonders die Beschleunigung der erstinstanzlichen Verfahren erwartet hat. Konkret sollen die verstärkte Pflicht der Behörde zur Genehmigung sowie die verschuldensunabhängige Säumnisbeschwerde betroffen sein. Das wahre Problem des Gesetzes ist, dass es nicht angewendet wird. Keiner der großen Betreiber (ASFINAG, Verbund, ÖBB, VIE), die seinerzeit das Vorhaben so bejubelt haben, hat bisher beantragt, dass das Gesetz auf seine Projekte angewendet wird.