IG-Luft: Off-Road geregelt
Die AK hat sich für diese „Feinstaub-Verordnung“ eingesetzt, weil Dieselabgase Krebs erzeugen und ArbeitnehmerInnen neben der Wohnbevölkerung besonders betroffen sind. Die Eckpfeiler: Verbote alter Off-Roader (z.B. Bagger, Raupen, etc.), die im Winter (1.10. bis 31.03) in den IG-L-Zonen gelten und auf EU-Normen (Stufe 0, I, II) basieren. Diese Verbote können durch eine Partikelfilternachrüstung umgangen werden. IG-L- Zonen sind v.a. Wien, Burgenland, große Teile der Steiermark und Niederösterreichs. Die Verbote für Stufe-0-Maschinen (Erstzulassung/EZL vor 1999) treten zwischen 2013 und 2014, für Stufe I (EZL 1999–2002) zwischen 2015 und 2016 und für Stufe II (EZL 2002 - 2004) zwischen 2018 und 2019 in Kraft. Verbote gelten auch für Traktoren, sofern sie nicht-landwirtschaftlich eingesetzt sind. Die VO erfasst auch nicht den „nebenerwerblichen Winterdienst von Landwirten“ sowie die Land- und Forstwirtschaft, Diesellokomotiven und Binnenschiffe. AK-Schätzungen zufolge profitieren knapp 100.000 ArbeitnehmerInnen auf Baustellen, Flughäfen und sonstigen Firmen von dieser Verordnung.