Vor 15 Jahren: Wenig Bürgerbeteiligung
„Die Ausweitung der UVP dürfte kaum dramatisch ausfallen: Das Umweltministerium rechnet mit 16 zusätzlichen Verfahren pro Jahr. Die Landesregierung bleibt während der gesamten Lebensdauer der Anlage für diese zuständig. Durch bessere Kontrollen wie Bau- und Betriebsaufsicht und die regelmäßige Überprüfung der Genehmigung sollen Anspruch und Wirklichkeit besser zur Deckung gebracht werden, was konfliktmindernd wirken müsste. Entscheidungsfristen werden verkürzt und verschiedene Verfahrensschritte zu Recht erleichtert. Wo aber Vorverfahren und öffentliche Erörterung zu sehr ,flexibilisiert‘ und Mitwirkungsmöglichkeiten beschnitten werden, besteht die Gefahr, dass dies nicht verfahrensbeschleunigend, sondern konfliktfördernd wirkt. Die Praxis zeigt: Wurde schon im Vorverfahren viel geleistet, hatten die Verfahren ein besseres Vertrauensklima und liefen schneller ab.“