EuGH: ISDS-Konzernklagen mit EU-Recht vereinbar
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gab bekannt, dass das Investitionsschutz-Kapitel im CETA Abkommen seiner Ansicht nach mit Unionsrecht vereinbar ist und folgte damit der Einschätzung des Generalanwaltes. Die Arbeiterkammer bleibt bei ihrer Kritik: Sie will kein eigenes Justizsystem für Investoren, die dann auf Kosten der ArbeitnehmerInnen, KonsumentInnen und BürgerInnen Klagen einbringen können. Weltweit wurden Ende 2018 insgesamt 942 ISDS-Fälle gezählt, die zum Teil bereits abgeschlossen sind. Die Interessen der Menschen dürfen nicht länger den Interessen globaler Konzerne untergeordnet werden. Oftmals können Konzerne für die Verletzung von Arbeitsstandards und Menschenrechten rechtlich nicht belangt werden. Ein verbindliches Abkommen der Vereinten Nationen, der UN Binding Treaty Prozess, sollte hier Abhilfe schaffen. Deshalb unterstützt die AK dieses Abkommen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Rechte arbeitender Menschen in einer globalisierten Welt nicht unter die Räder kommen.