Kontroverse: Ist die Biomasse-Altanlagen-Förderung sinnvoll?
Pro: Über alle Parteigrenzen hinweg herrscht Einigkeit, dass es keine Energiewende ohne Biomasse gibt.
Die „Alt-Anlagen“ sind gerade einmal 13 Jahre im Dienst und könnten zumindest nochmals solange sauberen Ökostrom produzieren. Bezüglich der Förderhöhe ändert sich für die Stromkunden auf Ihrer Rechnung nichts, denn es ist nur eine zwischenzeitliche Fortführung der Tarife von Nöten, bis eine endgültige Lösung seitens der Politik im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes auf dem Tisch liegt.
Aufgrund der niedrigen Strompreise und der fehlenden Bepreisung von Umweltschäden der fossilen Energieträger ist ein wirtschaftliches Fortführen der Holzkraftwerke ohne Tarife nicht möglich. Die Betreiber werden die Ökostromproduktion auf jeden Fall einstellen. Nur zum Vergleich: Laut Umweltministerin Elisabeth Köstinger wird Österreich bis 2030 bis zu 6,6 Mrd. Euro für C02-Zertifikate ausgeben müssen, um die vereinbarten Klimaziele zu erreichen. Dieses Geld wäre besser der erneuerbaren Energien angelegt. Aus unserer Sicht liegt eine Übergangslösung im Rahmen des Biomasseförderungs-Grundsatzgesetz auf dem Tisch, die von den zuständigen Energierechtsexperten im BMNT ausgearbeitet wurde. Nun müssen die Bundesländer so schnell wie möglich ihre Ausführungsgesetze beschließen, worin vor allem die Höhe der Tarife festgelegt werden müssen. Im nächsten Schritt denken wir aber bereits an das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, das uns der Weg zu 100% Ökostrom bis 2030 ebnen muss. Dieses muss so bald wie möglich beschlossen werden. Es herrscht mittlerweile über alle Parteigrenzen hinweg Einigkeit darüber, dass es eine Energiewende ohne Biomasse nicht geben wird.
Con: Die Anlagen werden nach weiteren drei Jahren Förderung zusperren oder weiter am Fördertopf hängen.
Aufgrund mangelnder Transparenz ist kaum zu beurteilen ob die 47 Biomasse-Alt-Anlagen, die nun für weitere 3 Jahre jährlich 50 Mio. Euro Förderung bekommen werden, sonst zusperren müssten. Die wirtschaftliche Situation der Betreiber wird nicht überprüft und es gibt keine Information darüber. Klar ist aber, sind die Anlagen heute nicht wirtschaftlich, so werden sie es nach diesen drei Jahren auch nicht sein. Das neue Gesetz trägt zu keiner Verbesserung bei, enthält es doch keine Innovationsanreize. Dabei könnten die Anlagen sinnvoll eingesetzt werden: Gebraucht werden zukunftsfähige Biomasseanlagen zur Erreichung der erneuerbaren Ziele im Wärmebereich.
Nachdem der ursprüngliche Gesetzesentwurf an der 2/3-Mehrheit im Bundesrat gescheitert ist, legte die Bundesregierung Kurz I ein Grundsatzgesetz mit neun Ausführungsgesetzen in den Bundesländern vor, das bereits beschlossen wurde. Das bedeutet, dass die Länder die Fördertarife festlegen und dafür auch die Mittel einheben müssen. Das führt zu unterschiedlichen Fördertarifen, sowie unterschiedlich hohen Kosten für die StromverbraucherInnen. Das Grundsatzgesetz ist zudem verfassungswidrig. Eine Bundeskompetenz kann nicht durch einfachgesetzliche Regelung wieder auf die Länder übertragen werden. Dafür ist ein Verfassungsgesetz nötig. Zu diesem Ergebnis kommt Univ. Prof. Arno Kahl, Uni Innsbruck, in einem Rechtsgutachten für die AK. Zusätzlich ist das EU-Beihilferecht zu beachten: Die Länder müssen ihre Förderregeln für Biomasse von der EU-Kommission genehmigen lassen. Sonst droht den Biomasseanlagenbetreibern die Rückzahlung der erhaltenen Förderungen – inklusive Zinsen.