5G-Netze in der Schweiz: Risiken und Bedürfnisse beim Aufbau
Im April 2019 hat der Bundesrat eine Anpassung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) beschlossen; dies auch im Hinblick auf den Ausbau der 5G-Netze. Das BAFU ist neu für den Aufbau und Betrieb eines Monitorings zuständig, das Auskunft zur Belastung der Bevölkerung durch nichtionisierende Strahlung in der Umwelt gibt. In der NISV wurde zudem ein Grenzwert für Mobilfunkantennen, die mit 1400 MHz senden, eingeführt. Damit bleibt das unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips definierte heutige Schutzniveau unverändert.