Auf einen Blick: EU, Europa und die Ganze Welt
Chemikalien am Arbeitsplatz
Nach der Neugestaltung des europäischen Chemikalienrechts in den letzten Jahren sollen nun die EU-Richtlinien zum ArbeitnehmerInnenschutz an die neue Rechtslage zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien angepasst werden. Die EU-Kommission hat einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt (KOM(2013) 102 endg.).
Schutz der Bienen
Bienen spielen in der Landwirtschaft eine wichtige Rolle bei der Bestäubung vieler Obst- und Gemüsearten. Die in den letzten Jahren beobachtete Schwächung der Bienenvölker wird unter anderem auf bestimmte Pflanzenschutzmittel, die sogenannten Neonicotinoide zurückgeführt. Drei davon werden in der EU nun für zwei Jahre verboten.
Besonders bedenkliche Chemikalien
Weitere 54 Stoffe wurden in die Liste der Chemikalien aufgenommen, die eventuell einem Zulassungsverfahren nach REACH unterworfen werden sollen (Kandidatenliste). 44 davon sind krebserzeugende, mutagene oder fortpflanzungsschädliche Stoffe. Erstmals wurden auch drei Stoffe aufgenommen, weil sie zu schweren Allergien führen. Die Kandidatenliste umfasst nun 138 Stoffe.
Tierversuche
Kosmetika dürfen in der EU schon seit 2009 nicht mehr an Tieren getestet werden. Mit 11. März endete auch die letzte Frist für den Verkauf solcher Produkte.
Hormonell wirksame Chemikalien
Die UNO-Umweltorganisation UNEP hat einen umfassenden Bericht über hormonell wirksame Chemikalien vorgelegt, in dem die weite Verbreitung dieser Stoffe und die Schäden, die sie verursachen, dargestellt werden. unep.org/pdf/9789241505031_eng.pdf
Nanomaterialien
Seit 1. Jänner müssen in Frankreich Hersteller und Importeure die Verwendungen von Nanomaterialien in Produkten in ein zentrales Register (www.r-nano.fr) melden, ebenso wie die jährlich produzierten Mengen. Das französische Umweltministerium sieht dies als wichtigen Schritt für eine sichere Verwendung von Nanomaterialien.