Kommentar: Die Mittel zum Zweck
Weniger Energiebedarf bei gleichem Komfort – eine unbestrittene Forderung der Klima- und Energiepolitik. Viele der Häuser, die in früheren Jahrzehnten gebaut wurden, lassen hier sehr zu wünschen übrig. Daher wird seit langem gefordert, dass diese älteren Wohngebäude thermisch-energetisch saniert werden.
Dazu hat der Bund in den letzten Jahren jeweils 70 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung gestellt – zusätzlich zu den Förderungen der Länder. Leider war das Interesse an diesem Geld im vergangenen Jahr gering: Ein Viertel der Mittel blieb ungenutzt liegen. Der Grund ist die eigenwillige Gestaltung der Förderung: Es sind fast ausschließlich Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen, die die Förderung beantragen können. Sie haben sich die Rosinen schon aus dem Kuchen geholt.
Über 40 Prozent der Wohnungen in Österreich sind Mietwohnungen. Ihr Anteil an den Förderfällen aus dem Sanierungsscheck war 2012 nicht einmal vier Prozent. Aus verteilungspolitischen Gründen ist der Bereich der Mietwohnungen aber der wichtigste, da dort der höchste Anteil an Menschen mit geringem Einkommen lebt. Doch statt endlich die Sanierung von Mietobjekten wirksam zu fördern, erhöhen die zwei zuständigen Minister die Förderung für die Häuselbauer und hoffen so, das Geld los zu werden.
Im Vergleich dazu ist die Sanierungsförderung in den Bundesländern bedeutend besser konstruiert. Warum also nicht die Bundesmittel den Ländern zur Verteilung überlassen. Ein Aufstocken der Wohnbauförderung ist ein Beitrag zu leistbarem Wohnen für alle.
Diesem Zweck sollten die Gelder auch gewidmet sein, die der Bund den Ländern für den Wohnbau überweist. Die Zweckwidmung dieser Gelder wieder einzuführen, ist eine logische Forderung.