Ende März wurde eine Novelle des Tierschutzgesetzes im Parlament beschlossen. Während die Regierung ihren Entwurf lobte, gab es zuvor heftige Kritik aus Tierschutzkreisen. Auch die Arbeiterkammer hatte sich kritisch geäußert. Positiv ist, dass künftig auch der private Online-Tierhandel untersagt sein wird. Offen ist aber, wie groß die Schlupflöcher bleiben werden. Sehr kritische Themenbereiche waren die Anbindehaltung von Rindern, das Schnabelkupieren von Hühnern und Puten und die betäubungslose Ferkelkastration. Die Enthornung von Ziegen ist sogar wieder erlaubt. Kritisch wurde auch gesehen, dass die 2016 verordnete Katzenkastrationspflicht durch eine Aufweichung des Zuchtbegriffes für Bauernhofkatzen wieder rückgängig gemacht werden sollte. Mit der Chippflicht auch für diese Katzen wurde ein Kompromiss erreicht. Vergeblich wurde vom Tierschutzrat ein Verbot des Aussetzens von Rebhühnern, Fasanen, Enten und Hasen für Jagdzwecke gefordert.