NFI-Richtlinie: Nachhaltigkeits- Berichterstattung
Er enthält zumindest eine Verpflichtung des Aufsichtsrats, die künftige auszuarbeitende „nichtfinanzielle Erklärung“ zu prüfen. Da werden auch Betriebsräte in die Diskussion einbezogen sein. Positiv ist auch, dass die Erläuterungen konkrete Arbeitnehmerbelange nennen und extra klarstellen, dass eine Berichterstattung anhand der Variante G4 der Global Reporting Initiative (GRI) jedenfalls ausreichend sein wird. Die Richtlinie 2014/95/EU regelt stärkere Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von großen Unternehmen als bisher und muss Anfang Dezember umgesetzt sein. Ansonsten bleibt der Entwurf hinter vielen Vorschlägen zurück, die im Zuge der Konsultation vorgebracht wurden, und wiederholt nur den Wortlaut der Richtlinie, ohne ihn weiter zu konkretisieren. Sehr wünschenswert wäre, wenn auch große öffentliche Unternehmen wie ASFINAG, ÖBB oder der Verbund einbezogen wären und Wirtschaftsprüfer die Erklärung auch inhaltlich zu überprüfen hätten.