Verpackungssammelsystem: Kartellstrafe für ARA
Grund: Missbrauch der Marktmacht. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte, die ARA habe Mitbewerber am Zugang zur grundlegenden Infrastruktur und am Eintritt in den Abfallwirtschaftsmarkt gehindert. Ein wirksamer Wettbewerb sei eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass das Abfallrecycling für den Verbraucher erschwinglich bleibe. ARA sind Vergehen in den Jahren 2008 bis 2012 nachgewiesen worden. Weil ARA sein Fehlverhalten zugegeben und strukturelle Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen hat, setzte die EU-Kommission die Geldstrafe um 30 Prozent herab. Die EU-Kommission hat mit der ARA-Kartellstrafe einen Präzedenzfall schaffen wollen, da es noch in zwölf EU-Staaten ein Monopol bei Haushaltsverpackungen gibt.