Görtschitztal: HCB-Skandal

Der Bericht der Ende 2014 von der Kärntner Landesregierung eingesetzten Kommission unter dem Verfassungsrechtler Bernd Christian Funk ortet grobe Mängel in der Arbeit der Behörden, aber auch von Betreiberseite. Sie hält substanzielle technische Verbesserungen der Anlagen und der Betriebsweise des Wietersdorfer & Peggauer Zementwerks für erforderlich. Das betrifft den Themenkreis Quecksilber, und zudem wäre eine „Nachverbrennung“ erforderlich gewesen. Der Bericht sieht keine Mängel in den bestehenden gesetzlichen Vorschriften, sondern in ihrer Handhabung. Der Einsatz des kontaminierten Blaukalks aus der Altlast Kalkdeponie Brückl hätte vom Landeshauptmann von Kärnten als Abfallbehörde so nicht mit Bescheid genehmigt werden dürfen. Es wäre ein UVP-Verfahren erforderlich gewesen. Der Bescheid enthebt aber auch den Betreiber nicht von seinen Sorgfaltspflichten. Das wird in straf- und haftungsrechtlichen Verfahren zu beurteilen sein. Der Bericht soll der Staatsanwaltschaft übermittelt werden. Schadenersatzklagen gegen den Betreiber und die Republik sind offenbar in Vorbereitung. Zuletzt hat das Land Kärnten auch den Abbau aus der Altlast vorläufig gestoppt. Zusammenfassung der Ergebnisse. 18. Mai 2015. Details und Download unter: www.ktn.gv.at/27987_DE-ktn.gv.at.?newsid=23925&backtrack=27987