EU-Kommission: Luftreinhaltung in Österreich

Die EU-Kommission hat am 30. April 2014 das Vertragsverletzungsverfahren wegen Tagesgrenzwertüberschreitungen bei Feinstaub eingestellt. Konkret ging es um Graz, das auch 2014 die Zahl der zulässigen Grenzwerte knapp überschritt. Experten rechtfertigen dies mit einer Vielzahl von Maßnahmen vor allem bei Verkehr und Hausheizungen in Graz sowie dem EU-konformen Herausrechnen von Feinstaubverfrachtungen („Sahara-Staub“). Mit Blick auf die Bilanz im ersten Halbjahr 2015 (28 von zulässigen 35 Überschreitungen) und die noch ausstehenden Wintermonate scheinen aber die Probleme nur vorerst ausgeräumt. Dagegen steht Österreich bei der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe mit dem Rücken zur Wand. Grund: Österreich verfehlt auch vier Jahre nach dem eigentlichen Erfüllungsdatum die EU-Vorgaben bei Stickstoffoxiden mehr als deutlich. Laut gut informierten Quellen prüfte die EU-Kommission ernsthaft ein Verfahren.