Gentechnik: EU lässt 19 Pflanzen zu
Dies betrifft zehn Neuzulassungen zur Verwendung in Lebens- und Futtermitteln, sieben bereits geltende Zulassungen, die erneuert wurden, und die Einfuhr von zwei GVO-Schnittblumensorten. In allen Fällen konnten sich die 28 EU-Mitgliedstaaten zuvor nicht mit qualifizierter Mehrheit auf eine Zulassung einigen. Deshalb hat die EU-Kommission, gestützt jeweils auf Bewertungen der EU-Lebensmittelbehörde EFSA, nun allein entschieden. Im Detail umfassen die aktuellen GVO-Neuzulassungen eine Maissorte, fünf Sojabohnensorten, eine Ölrapssorte sowie drei Baumwollsorten. Neuerungen bereits geltender Zulassungen wurden für zwei Maissorten, eine Ölrapssorte sowie vier Baumwollsorten erteilt. Die deutsche Organisation „Testbio-tech“ hat angekündigt, gegen die Zulassung Beschwerde zu erheben. Die Risikobewertung der EFSA sei auch von Experten verschiedener EU-Mitgliedsländer kritisiert worden. Doch habe dies keine Auswirkungen auf die Zulassungen gehabt.