Aktion
Praxisleitfaden
Barrierefreies Naturerleben
Barrierefreiheit ist für 10 % der Bevölkerung unentbehrlich und für rund 40 % notwendig.
Ein barrierefreier Zugang zur Natur und zu Naturerlebnisangeboten ist jedoch oft nicht gegeben. Um eine gelungene Naturvermittlung sicherzustellen, haben Naturfreunde Internationale und Österreichische Bundesforste gemeinsam mit den Projektpartnern vom Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich und der Österreichischen Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen den Leitfaden „Naturerleben für alle“ mit Tipps und Infos zur Gestaltung von barrierefreien Naturerlebnisangeboten erstellt. Download unter: www.wasser-wege.at/2014/03/25/naturerleben-f%C3%BCr-alle
SOL-Symposium 2015
Anders besser leben
Das Motto: Frei von Konsumzwang – frei für den gesellschaftlichen Wandel.
Die Abkürzung SOL des überparteilichen Vereins steht für „Menschen für Solidarität, Ökologie und Lebensstil.“ Das SOL-Symposium vernetzt Menschen und Gemeinschaften, die mit Fantasie und Kraft für einen friedlichen Wandel eintreten. Um viele Menschen zu erreichen, gibt es heuer erstmals eine Reihe von GENUG-Werkstätten in ganz Österreich, deren Ergebnisse dann in die Abschlussveranstaltung in Graz einfließen. 12. September 2015, 10.00 bis 17.30 Uhr, Forum Stadtpark, Graz. Link
Unterschriftenaktion
Forststraßen frei für Radfahrer
Die Öffnung der Forststraßen für RadfahrerInnen verlangen die Naturfreunde.Rund 800.000 RadfahrerInnen und Biker suchen pro Jahr Erholung in den Wäldern und Bergen Österreichs. Radfahren im Wald ist jedoch nur auf dafür genehmigten und gekennzeichneten Routen erlaubt. Von rund 120.000 Kilometern Forststraßen ist nur ein geringer Teil offiziell befahrbar. Deshalb läuft bis Herbst 2015 eine österreichweite Unterschriftenaktion der Naturfreunde. Gefordert wird u.a. legales Biken auf österreichischen Forststraßen, soziales und freundliches Miteinander von BikerInnen und WandererInnen oder eine Vorrangregelung für WandererInnen.
Online unterschreiben auf: www.naturfreunde.at/freie-fahrt
ArbeitnehmerInnenschutz
Benzolfreies Gerätebenzin
Arbeiten mit handgehaltenen Geräten ist nicht unbedenklich.
Die Zwei-Takt-Motoren stoßen unverhältnismäßig viele Luftschadstoffe (v.a. Benzol, Kohlenmonoxid, Stickstoffoxide) aus. An solchen Arbeitsgeräten Tätige (z.B. Motorkettensäge, Freischneider) stehen meist direkt in der Abgasfahne. „Benzolfreies“ Gerätebenzin (Umwelt- oder Alkylatbenzin) beseitigt die Belastung mit krebserregendem (v.a. Leukämien und Lymphome) Benzol und minimiert auch die Geruchsbelästigung. Aufgrund einer AK-Initiative schreibt das novellierte ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) nun vor, dass alle an solchen Arbeitsgeräten Tätigen (v.a. Forstwirtschaft, Straßenmeistereien, Grünpflege) Gerätebenzin verwenden müssen. Auch Hobbygärtner und Landwirte sollten vor dem höheren Preis gegenüber Benzol-Benzin an der Tankstelle nicht zurückschrecken, da Gerätebenzin Wartungskosten vermindert und bis zu zwei Jahre lagerfähig ist.