Schnellstraßen: Schutz vor Bau- und Betriebslärm

Vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie wurden darin die Grenzwerte für Bau- und Betriebslärm neuer Autobahnen und Schnellstraßen festlegt. Stellungnahmen dazu haben vor allem bemängelt, dass die neue Verordnung ursprünglich besonders ruhige Gebiete zu wenig schützt. Beim Bau von neuen Autobahn- und Schnellstraßenabschnitten sind Lärmschutzmaßnahmen bereits in der Planungsphase vorzusehen. Welche Maßnahmen zu setzen sind, wurde bisher im jeweiligen Projekt festgelegt. Das Umweltbundesamt hat zwar die Schaffung von Rechtssicherheit begrüßt, aber das Konzept, dass eine Auffüllung bis an den Grenzwert gestattet, kritisiert und bezweifelt, ob das Ziel des Freiraumschutzes so erreicht werden kann. Zudem enthalte die VO keine Maßnahmen, die eine langfristige Sicherstellung des verordneten Schutzzieles sicherstellen. www.umweltbundesamt.at