Umwelt-NGO: Recht auf Antragstellung
Im April hatte das Ökobüro die Schadstoffbelastung in Salzburg zum Anlass genommen, um bei der Landesregierung weitere Luftreinhaltemaßnahmen zu beantragen. Auch 2013 wurde in Teilen Österreichs der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid überschritten. Das verstößt gegen nationale und europäische Luftreinhaltevorschriften und hat negative Folgen für die Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung. Konkret hat das Ökobüro einen massiven Ausbau des öffentlichen Verkehrs, die Verringerung des Lkw-Verkehrs, eine Stadtmaut, eine Umweltzone und dauerhaft niedrigere Tempolimits gefordert. Die Umweltabteilung hat alle Forderungen geprüft und auf Umsetzbarkeit hin bewertet. Da das Land jedoch keinen Anlass zu weitergehenden Maßnahmen sieht, wird das Ökobüro beim Landesverwaltungsgericht die inhaltliche Überprüfung des Bescheids beantragen. www.oekobuero.at