Gesunde Luft: Wegweisendes EuGH-Urteil?

Eingebracht hat die Klage „Client Earth“, eine gemeinnützige Vereinigung von Umweltrechtsexperten mit Sitz in Brüssel. Diese Klage könnte erhebliche Auswirkungen auf alle EU-Mitgliedstaaten haben. Der Hintergrund der Klage: Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland kann in vielen Orten den Grenzwert für Stickstoffdioxid nicht vor dem Jahr 2025 einhalten. Die betreffende EU-Richtlinie 2008/50/EU sieht dagegen die Einhaltung des Grenzwertes mit Fristerstreckungen bis spätestens 2015 vor. Andernfalls müssen die Aktionspläne von Mitgliedstaaten so beschaffen sein, dass eine Überschreitung „so kurz wie möglich gehalten werden kann.“ Die Klage von Client Earth wurde vom Obersten Gerichtshof im VK dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der EuGH wird bis Frühjahr 2015 – auch verbindlich für alle anderen Mitgliedstaaten – entscheiden, wie „schnell“ Aktionspläne wirken müssen, um Grenzwertüberschreitungen zu vermeiden. www.clientearth.org